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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung des Turnvereins Herbolzheim/Brsg. von 1902 e.V.,
einberufen durch den 1. Vorsitzenden gemäß § 21 Nr. 1 der Satzung.
Tagesordnung:
Wichtiger Hinweis zu TOP 3 („Neufassung der Satzung mit Beschlussfassung“):
Da unsere aktuell gültige Vereinssatzung aus dem Jahr 1984 stammt, ist eine grundlegende Neufassung erforderlich. Der vollständige Entwurf der neuen Satzung sowie eine Gegenüberstellung (Satzungsvergleich) liegen ab sofort wie folgt für alle Mitglieder zur Einsicht bereit:
Hinweis zur Beschlussfassung: Die Neufassung der Satzung erfordert gemäß § 22 Nr. 2 der geltenden Satzung eine Mehrheit von 3/4 der stimmfähig erschienenen Mitglieder. Stimmberechtigt sind Mitglieder ab 18 Jahren.
Hinweis zu Anträgen: Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sind gemäß § 21 Nr. 3 der geltenden Satzung bis spätestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden Jürgen Geiger einzureichen.
Herbolzheim, im Oktober 2026
Jürgen Geiger
1. Vorsitzender